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AGB´s bei Vermietungen
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AGB´s bei Vermietungen

Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
von Zimmern/Appartements zur Beherbergung.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

2. Vertragsabschluß

2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch den Vermieter zustande.

2.2 Vertragspartner sind der Jugendhof der Altmark West e.V. und der Kunde.

2.3 Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren ist es nicht gestattet, alleine anzumieten und nur in Begleitung von mind. einer volljährigen Person, die Beherbergungs-
möglichkeiten zu nutzen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Der Vermieter ist verpflichtet,die vom Kunden gebuchten Zimmer/Appartements bereit zuhalten.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung geltenden bzw. vereinbarten Preise zu bezahlen.

3.3 Die vereinbarten Preise beinhaltet keine Mehrwertsteuer. Der Jugendhof der Altmark West e.V. ist von der Umsatzsteuer befreit, Steuer-Nr.: 27/669/52951 Finanzamt Berlin

3.4 Die Preise können vom Vermieter geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen zu seinem Vertrag vornehmen möchte.

3.5 Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften ist die Miete für die gesamte Mietzeit stets im Vorraus zu zahlen, sofern nicht anders gesondert vereinbart.

3.6 Die Bezahlung erfolgt bei Anreise / Schlüsselübergabe in bar oder per Vorauszahlung auf das Konto des Jugendhof der Altmark West e.V. (Zahlungseingang bis zum Anreisetag)

3.7 Der Vermieter nimmt die Miete ausschließlich in bar entgegen und erteilt dem Kunden darüber eine Quittung.

3.8 Dem Vermieter ist es frei gestellt bei Vorabbuchungen über einen längeren Zeitraum eine Anzahlung in Rechnung zu stellen.

3.9 Der Vermieter erhebt bei Schlüsselverlust eine Gebühr von 120,00 €

3.10 Die Vermieter behält sich vor, Einrichtungsgegenstände, welche nicht durch Materialermüdung oder Verschleißerscheinungen deffekt oder nicht mehr vorhanden sind, in vollem Umfang auch nachträglich in Rechnung zu stellen.

4. Rücktritt des Kunden

4.1 Die Kündigung des Vertrages hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen.

4.2 Der Kunde ist mit der Erklärung der Kündigung des Vertrages verpflichtet dem Vermieter eine pauschalisierte Entschädigung wie folgt zu zahlen, ausgenommen hiervon sind Vertragsabschlüsse, welche 12 h vor Anreise des Kunden abgeschlossen wurden:

4.3 Stornierungsfristen / Kosten

bis zu 22 Tage - 0%

21 - 15 Tage - 40%

14 - 6 Tage - 60%

5 - 3 Tage - 80%

2 - 0 Tage - 100% des vereinbarten Mietpreises

4.4 Wenn der Kunde nach Antritt des Vertrages durch vorzeitige Abreise kündigt, gelten die Regelungen unter 4.3. Der Tag der vorzeitigen Abreise entspricht dem Tag der Kündigung.

4.5 Dem Vermieter ist es frei gestellt, bei z.B. Dauerbuchungen von Firmen, für die Restzeit von Verträgen nach vorzeitiger Kündigung durch Abreise, Gutscheine auszustellen und diese bei späteren Verträgen zu verrechnen.

5. Haftung

5.1 Der Vermieter übenimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertsachen des Kunden. Diese dürfen nicht unbeaufsichtigt im Zimmer/Appartement zurück gelassen werden.

6. Schlussbestimmung

6.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts-bestimmungen für die Anmietung von Zimmern/Appartements des Vermieters unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.